AGBs

Münsingen, August 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter

Die Spielgruppe Hampelmann wird getragen durch den Verein Eltern und Vorschulkind Münsingen (nachfolgend „Verein“ genannt). Der Vorstand trifft sich mehrmals jährlich zur Organisation, Planung und Überprüfung des Angebots der Spielgruppe.
Wir bieten Spielgruppehalbtage für Kinder ab ca. 2,5 Jahren bis Eintritt in den Kindergarten an. Zudem bieten wir ein Kinderturnen (KiTu) für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren an. Die sorgfältig ausgewählten Leiter/-innen unserer Spielgruppe bringen eine schweizweit anerkannte Ausbildung im Bereich Klein- und Kindergartenkind mit. Der Vorstand überprüft ausserdem den Bedarf nach Weiterbildung und Auffrischung des Kindernotfallkurses jährlich. Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Spielgruppen- und KiTu-Angebot.

Verbindlichkeit Anmeldung

Der Vertrag mit dem Verein kommt zustande, wenn eine rechtmässige Anmeldung unter Angabe der Personalien eingegangen ist. Anmeldungen für die Spielgruppe und das KiTu werden schriftlich entgegengenommen und sind nach erfolgter Bestätigung durch den Verein verbindlich.

Grundsätzlich gilt eine Anmeldung für ein ganzes Spielgruppenjahr.

Wer keinen Platz in der gewünschten Gruppe erhalten hat, wird auf Wunsch auf eine Warteliste aufgenommen oder eine Alternative wird angeboten.

Die Spielgruppe startet nach den Sommerferien gemäss Ferienplan der Volksschule Münsingen. Bis spätestens zum 30. April des jeweiligen Jahres wird Ihnen der Spielgruppenplatz schriftlich bestätigt.

Per Mail erhalten Sie die Rechnung für das 1. Semester im August und für das 2. Semester im Februar.

Im Juli erhalten Sie ausserdem von der zuständigen Spielgruppenleiterin Post mit den detaillierten Informationen.
Der KiTu-Platz wird Ihnen bis zum 30. September per E-Mail bestätigt, inklusive der detaillierten Kursinformationen.

Neueintritt oder Pensum-Erhöhungen sind jederzeit, in Absprache mit der Spielgruppenleiterin, möglich.

Spielgruppenteilnehmende / Vertragspartner

Als Kursteilnehmende gelten natürliche Personen. Als Vertragspartner gelten mündige Personen oder deren gesetzliche Vertreter.

Schnupperlektionen

 Vor dem regulären Beginn der Spielgruppe wird eine freiwillige Schnupperstunde durch den Verein organisiert. Beim Einstieg während des laufenden Semesters, kann in der bestehenden Gruppe eine Schnupperstunde besucht werden. Der Zeitpunkt wird mit der zuständigen Leiterin vereinbart.

Anfragen sind telefonisch oder per E-Mail an Spielgruppe-Hampelmann@hotmail.com zu richten.

Zahlungskonditionen

Ab schriftlicher Bestätigung des Spielgruppen- oder KiTu-Platzes ist der Vertragspartner die Gebühren des 1. Semesters resp. des laufenden Semesters geschuldet.

Die Gebühren sind auf der Homepage der Spielgruppe Hampelmann (www.hampelmann.ch) ersichtlich. Die Rechnung ist jeweils innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.

Bei Zahlungsengpässen kann eine Ratenzahlung beantragt werden. Wenden Sie sich dazu bitte per E-Mail an Spielgruppe-Hampelmann@hotmail.com.

Der Verein behält sich das Recht vor, bei der zweiten Mahnung eine Gebühr von CHF 10.00 für die administrativen Aufwände zu verrechnen. Wird die Rechnung nicht beglichen, können die Teilnehmenden von der Spielgruppe ausgeschlossen werden. Die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verein bleibt aber weiter bestehen.

Änderungen der Ausschreibung, Preise, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Änderungen der Ausschreibung und des Leiterteams bleiben vorbehalten.
Die Preise bleiben für das laufende Spielgruppenjahr unverändert. Änderungen des Spielgruppenangebotes werden den betroffenen Teilnehmenden telefonisch oder schriftlich kommuniziert und schriftlich bestätigt.

Änderungen der Semesterkosten werden bei der Ausschreibung des Spielgruppenjahres schriftlich auf der Homepage der Spielgruppe Hampelmann kommuniziert.

Durchführung Kurse

Wird die Mindestzahl von 8 Teilnehmenden (Wald und KiTu 10 Teilnehmende) nicht erreicht, behält sich die Spielgruppe Hampelmann das Recht vor, Angebote nicht durchzuführen. Die betroffenen Teilnehmenden werden kontaktiert und es wird eine Alternative angeboten.

Bereits bezahlte Semesterbeiträge werden bei einer Absage durch den Verein zurückerstattet oder gutgeschrieben. Wenn das Angebot während dem Spielgruppenjahr durch die Spielgruppe abgebrochen werden muss, erfolgt die Rückerstattung oder Gutschrift der Semesterkosten anteilsmässig.

Bei Abbruch oder Absage des Angebotes aufgrund höherer Gewalt oder Schliessung der Infrastruktur durch die Behörden, werden die Kurskosten grundsätzlich nicht zurückerstattet. Solche Ausnahmesituationen werden durch den Verein individuell beurteilt.

Die Spielgruppe orientiert sich am Ferienplan der Volksschule Münsingen. Das heisst, während den Schulferien und Feiertagen findet keine Spielgruppe statt. Das KiTu findet an den auf der Homepage kommunizierten Daten statt.

Rücktritt durch Kursteilnehmende

Nach Eingang der Anmeldung besteht von beiden Vertragspartnern ein kostenloses Rücktrittsrecht bis zur Bestätigung des Spielgruppen-/KiTu-Platzes.
Danach ist ein Rücktritt, eine Kündigung oder Reduktion vom Angebot nur gegen Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses kostenlos möglich.
Kündigung, Rücktritt und Reduktion müssen schriftlich an Spielgruppe-Hampelmann@hotmail.com eingereicht werden.

Ohne Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses werden Ihnen die Kosten des laufenden Semesters in Rechnung gestellt. Antrag um Erlass oder anteilmässige Rückerstattung der Semestergebühr kann schriftlich an den Vorstand des Vereins Eltern und Vorschulkind Münsingen beantragt werden. Dieser Antrag muss per Mail an Spielgruppe-Hampelmann@hotmail.com oder Post an Eltern und Vorschulkind Münsingen, Tägertschistrasse 17, 3110 Münsingen gesendet werden. Der Vorstand wird den Antrag in der nächsten Sitzung behandeln und den Entscheid im Anschluss kommunizieren.

Nachholen von verpassten Lektionen

Es ist grundsätzlich nicht möglich, einzelne Lektionen nachzuholen.

Nichterscheinen / Kursabbruch

Nichterscheinen zur Spielgruppenlektion befreit nicht von der Zahlungspflicht und gilt nicht als Abmeldung. Ein Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich an den Verein Eltern und Vorschulkind Münsingen gemeldet werden (Spielgruppe-Hampelmann@hotmail.com). Bei vorzeitigem Abbruch werden die Kosten des laufenden Semesters nicht rückerstattet.

Meldung von gesundheitlichen Risiken und Vermeidung unnötiger Risiken

Teilnehmende, die ein psychisches oder physisches Leiden aufweisen, das zu einem erhöhten Risiko bei der Kursteilnahme führen kann, haben sich rechtzeitig vor Kursbeginn an die Spielgruppenleiterin zu wenden, damit entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden können. Die Vertraulichkeit solcher Informationen wird vom Verein Eltern und Vorschulkind Münsingen garantiert.
Während eines Elternabends werden die Eltern über Ablauf, Regeln und Umgangsformen in der Spielgruppe orientiert. Dies ist die Grundlage, um ein für alle gewinnbringendes Spielgruppenjahr zu ermöglichen. Die Eltern des KiTu-Kurses werden schriftlich vor Kursbeginn informiert.

Versicherung / Haftung / Aufsichtspflicht der Eltern

Die Spielgruppe und das Kinderturnen finden ohne Eltern statt.
Bemüht um eine bestmögliche Eingewöhnung in der Spielgruppe, werden die Eltern und Kinder im Ablösungsprozess durch die Leiterin unterstützt. Eine vorübergehende Anwesenheit durch die Eltern kann in Absprache mit der Leiterin ermöglicht werden.

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Weder der Verein Eltern und Vorschulkind Münsingen noch die Leiterinnen können für Personen, für Diebstahl oder für Verlust von Gegenständen haftbar gemacht werden. Wir empfehlen eine Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes (Krankenversicherung und Privathaftpflicht).

Datenschutz

Die Daten auf dem Anmeldeformular dienen organisatorischen Zwecken.

Aktuelle Semesterbeiträge

 Spielgruppenvormittag à 3h: 565.–/Semester

Spielgruppennachmittag à 2.5h: 470.–/Semester

Waldspielgruppe à 3h: 570.–/Semester

Kinderturnen à 45min:                   Anzahl Lektionen x CHF 9.–